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AGB - MKL Expert Krzysztof Lipiak

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gebäudereinigungsdienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Reinigungsdienstleistungen zwischen dem Reinigungsunternehmen (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

  2. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen & Ressourcen

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.

  2. Kostenfreie Bereitstellung: Der Auftraggeber stellt das für die Reinigung notwendige kalte und warme Wasser sowie den Strom unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso stellt der Auftraggeber die Mülltonnen zur Entsorgung des anfallenden Mülls kostenfrei bereit und gewährt ausreichend Platz zur Unterbringung von Reinigungsmaterialien.

§ 3 Mitwirkungspflichten (Baufreiheit & Wartezeiten)

  1. Der Auftraggeber gewährt freien Zugang zu den Räumlichkeiten. Kann die Reinigung aufgrund verschlossener Türen, fehlender Schlüssel oder nicht freigeräumter Flächen nicht durchgeführt werden, gilt die Leistung als erbracht und wird voll in Rechnung gestellt (Annahmeverzug).

  2. Freiflächen: Die Reinigung erfolgt ausschließlich an frei zugänglichen Flächen. Fußböden, Schreibtische und Ablageflächen sind von Dokumenten, Kabeln und empfindlichen Gegenständen freizuräumen.

  3. Bewegungsverbot für Inventar: Medizinische Apparaturen, Fotoausrüstung, teure Elektronik oder anderweitig empfindliche Gegenstände (auch auf Rollen) werden vom Personal nicht bewegt. Flächen darunter oder unmittelbar darum werden von der Reinigung ausgenommen.

§ 4 Stornierung und Terminabsagen

  1. Vereinbarte Reinigungstermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

  2. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, 80 % des vereinbarten Preises als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, da Personal und Kapazitäten fest eingeplant wurden. Bei einer Absage am Tag der Reinigung werden 100 % fällig.

§ 5 Preise und Preisanpassungsklausel

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Tarifliche Anpassungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die branchenspezifischen Tariflöhne (Gebäudereiniger-Handwerk), gesetzliche Sozialabgaben oder Materialkosten nach Vertragsschluss erhöhen. Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

§ 6 Abnahme und Reklamationen (Mängelanzeige)

  1. Reklamationen und Mängelrügen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der jeweiligen Reinigungsarbeiten, schriftlich mitzuteilen.

  2. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht. Der Auftragnehmer hat bei berechtigten Mängeln stets das Recht auf Nachbesserung vor einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Haftungsausschluss bei mangelnder Baufreiheit: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Geräten, Kabeln oder sonstigen Gegenständen, die entgegen § 3 Abs. 2 nicht entfernt wurden.

  3. Vorschäden: Für Schäden, die bereits vor Beginn der Reinigungsarbeiten bestanden (Vorschäden), wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber ist in der Beweispflicht, dass ein Schaden durch das Personal des Auftragnehmers verursacht wurde.

  4. Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung (Schlüsselversicherung).

§ 8 Abwerbeverbot (Kundenschutz)

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dessen Beendigung kein Personal des Auftragnehmers abzuwerben oder direkt (als Arbeitnehmer oder Selbstständige) zu beschäftigen.

  2. Bei jedem Verstoß gegen dieses Abwerbeverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Reinigungskraft (mindestens jedoch 2.500 EUR) fällig.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über laufende Unterhaltsreinigungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.

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